Die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen definieren einen Unfall wie folgt:
"Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper einwirkendes Ereignis / Unfallereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet"
Es gibt also einige Dinge zu beachten - so muss das Ereignis innerhalb eines kurzen Zeitraums eingetreten sein, Gesundheitsschädigungen durch Umwelteinflüsse oder sportliche Belastungen sind im Zweifelsfall ausgeschlossen. Die Schädigung muss unfreiwillig geschehen, Freitod oder Selbstverstümmelung fallen nicht unter die Versicherungsleistungen.
Körperliche Verletzungen die auf erhöhte Kraftanstrengung zurückzuführen sind, wie z.B. Muskelzerrungen oder Bänderdehnung werden im Allgemeinen von der Versicherung anerkannt.
Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen (z.B. Aufregung, Schock, Ärger) fallen dagegen nicht unter den Versicherungsschutz.
Grundsätzlich ist es abhängig von der Versicherung und der gewählten Police, welche Leistungen die Versicherung bei Eintreten eines Unfalls übernimmt. Die sich verändernde Bevölkerungsstruktur hat einige Unternehmen bewogen sich verstärkt mit der Generation der über 50-Jährigen auseinander zu setzen und eigens dafür Policen entwickelt, die die speziellen Risiken des Älterwerdens zusätzlich abdeckt und das ohne die Gesundheit und Fitness des Einzelnen vorher genauestens zu überprüfen.
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