|
|  Fragen und Antworten zur DSP Vorzugs-Rente  Hier finden Sie die gängigsten Fragen und Antworten zur DSP Vorzugs-Rente. |
1. In welcher Höhe muss der Einmalbeitrag geleistet werden?
Die Höhe des einzuzahlenden Einmalbeitrags für die DSP Vorzugs-Rente hängt von Ihrem gewünschten Rentenanspruch ab, der Mindestbeitrag beträgt 15.000 Euro, der Höchstbeitrag 250.000 Euro. Höhere Einmalbeträge sind möglich müssen aber mit der DSP zuerst abgesprochen werden.
2. Was versteht man unter Beitragrückgewähr bei der DSP Vorzugs-Rente?
Verstirbt die versicherte Person während der Rentenbezugszeit, wird der vereinbarte Anteil des eingezahlten Einmalbetrags abzüglich der bereits gezahlten Renten an den Bezugsberechtigten zinslos zurückerstattet. Die Beitragsrückgewähr kann bei der DSP Vorzugs-Rente flexibel in unterschiedlicher Höhe vereinbart werden, 0% bis 90% sind möglich.
Übersteigt die Summe der ausgezahlten Renten die Höhe des vereinbarten Anteils, so erlischt der Anspruch aus der Beitragsrückgewähr. Bezugsberechtigter kann jeder sein, der vom Versicherungsnehmer der DSP Vorzugs-Rente benannt wird. Alternativ zur Beitragrückgewähr kann eine Rentengarantiezeit eingeschlossen werden.
3. Gibt es ein Höchstalter für den Abschluss der DSP Vorzugs-Rente?
Ja, das Höchsteintrittsalter beträgt 75 Jahre, das Mindestalter für den Abschluss der Vorzugsrente ist 60 Jahre.
4. Erfolgt eine Gesundheitsprüfung?
Eine Überprüfung wird anhand eines Fragebogens durchgeführt, der durch einen Bericht eines Arztes bestätigt werden muss. Gesundheitliche Einschränkungen sind dabei kein Nachteil - im Gegenteil: sie erhöhen den monatlichen Rentenanspruch.
5. Wann endet die DSP Vorzugs-Rente?
Die DSP Vorzugs-Rente ist eine sofort beginnende Rentenversicherung. Als Erlebensfallversicherung wird die vereinbarte Rente so lange gezahlt, wie die versicherte Person lebt. Um auch im Todesfall während der Rentenbezugszeit eine Leistung zu erhalten kann der Versicherungsschutz darüber hinaus um eine Beitragsrückgewähr oder eine Rentengarantiezeit erweitert werden.
6. Kann der gezahlte Einmalbetrag als Beitrag zur Rentenversicherung steuerlich geltend gemacht werden?
Nach momentaner Rechtsprechung sind Beiträge zur Rentenversicherung von der Versicherungssteuer befreit und sofern sie zur so genannten Basisversorgung dienen - als Altersvorsorgeaufwand bis zu einem Höchstbetrag steuerlich abzugsfähig. Bitte befragen Sie Ihren Steuerberater inwiefern diese Situation auch auf Sie zutreffen könnte.
7. Welche Regelung ist bei der DSP Vorzugs-Rente für den Todesfall vorgesehen?
Stirb die versicherte Person vor der ersten Rentenzahlung wird der volle Beitrag zinslos zurückerstattet. Um auch im Todesfall Leistungen zu erhalten kann ei Vertragsabschluss eine Beitragsrückgewähr oder Rentengarantiezeit vereinbart werden. Bezugsberechtigter kann jeder sein, der vom Versicherungsnehmer benannt wird.
Ansprüche aus Rentenversicherung unterliegen der Erbschaftssteuer, wenn sie auf Grund einer Schenkung des Versicherungsnehmers oder bei dessen Tod als Erwerb von Todes wegen erworben werden. Ist der Begünstigte allerdings der Versicherungsnehmer, ist die Versicherungsleistung nicht erbschaftssteuerpflichtig. Bitte befragen Sie Ihren Steuerberater inwiefern diese Situation auf Sie zutreffen könnte.
8. Kann jeder eine DSP Pflegesofort-Rente abschließen?
Ja, Voraussetzung ist lediglich ein Alter zwischen 60 und 75 Jahren, gesundheitliche Einschränkungen stellen keinen Ablehnungsgrund dar.
9. Welchen monatlichen Rentenanspruch kann ich erwarten?
Ihr Rentenanspruch ist abhängig von der Höhe Ihrer Einmalzahlung und dem Ergebnis der Gesundheitsüberprüfung. Gesundheitliche Defizite wirken sich positiv auf die Höhe Ihres Rentenanspruchs aus. Der Mindesteinmalbetrag beträgt 15.000 Euro, der Maximalbeitrag 250.000 Euro. Höhere Einmalbeträge müssen mit DSP vorab abgesprochen werden, sind aber grundsätzlich möglich.
10. Welchen Vorteil bietet DSP Vorzugsrente gegenüber einer herkömmlichen Rentenversicherung?
Die DSP Pflegesofort-Rente berücksichtigt den individuellen Grad der körperlichen Fitness. Somit bildet die persönliche Situation die Grundlage für die Rentenberechnung und nicht das Gemeinschaftsprinzip wie bei anderen Versicherungsmodellen. Dadurch ergibt sich ein vergleichsweise höherer Rentenanspruch für den Versicherungsnehmer.
| Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne auch telefonisch unter (01805) 799 008 (0,12 / Min.) |
|