Arbeitnehmer und Auszubildende sind durch gesetzlichen Unfallschutz abgesichert, sofern sich der Unfall am Arbeitsplatz, bei Ausübung des Berufs oder aber auf dem Weg zur Arbeitsstelle ereignet.
Unfälle, die sich in der Freizeit oder bei der Ausübung von sportlichen oder anderen Tätigkeiten ergeben sind nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert: Hier trägt jeder Einzelne selbst das Risiko und muss für den Schaden und eventuelle Folgebeeinträchtigungen selbst aufkommen.
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt also nur für die folgenden Personengruppen bei der Ausübung Ihres Berufs.

Arbeitnehmer und Angestellte

Landwirte

Kinder, während des Besuchs von Tageseinrichtungen (z.B. Kindergarten)

Schüler und Studenten

Behinderte Menschen in Werkstätten für Behinderte

Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger

Strafgefangene

Entwicklungshelfer
Nicht versichert sind demnach Rentner, Pensionäre, Freiberufler, Selbständige, Freizeitsportler, usw.