Sterbegeldversicherung des Münchener Begräbnisvereins
Im Falle des Ablebens erhält die benannte Person die vereinbarte Todesfallsumme zzgl. erwirtschafteter Überschüsse. Bei Unfalltod: Doppelte Versicherungssumme.
Die im Angebot benannten Konditionen können nur bei Mitgliedschaft im Münchener Begräbnisverein (diese ist kostenlos) gewährt werden.
Informations- und Antragsunterlagen herunterladen: Sterbegeldversicherung des MBV
Mögliche Versicherungs-Summen
2.500 €, 5.000 €, 7.500 €, 10.000 €, 12.500 €
Kann der Vertrag für eine andere Person abgeschlossen werden?
Der Antragsteller kann Versicherung auf das Leben einer anderen Person abschließen ohne, dass diese Kenntnis hiervon erlangt. Eine Unterschrift der zu versichernden Person ist nicht notwendig.
Alternativ: Der gesetzliche Vertreter kann die Sterbegeldversicherung im Namen des zu Vertretenden abschließen. Hierzu wird eine Kopie der Vermögensvollmacht benötigt.
Beliebige Person oder die Erben; es besteht auch die Möglichkeit direkt ein Bestattungsunternehmen der eigenen Wahl als bezugsberechtigt einzusetzen.
Was passiert bei Ableben kurz nach Vertragsabschluss?
In den ersten 6 Versicherungsmonaten gilt eine Wartezeit, in der bei Tod der versicherten Person die eingezahlten Beiträge abzüglich 100 geleistet werden. Danach gilt für die Sterbegeldversicherung folgende Staffelung in Abhängigkeit vom Eintrittsalter:
Eintrittsalter 40 - 49 Jahre: ab dem 7. Monat: 6/36 der Versicherungssumme, ab dem 8. Monat: 7/36... usw. voller Versicherungsschutz wird nach 3 Jahren gewährt.
Eintrittsalter 50 - 59 Jahre: ab dem 7. Monat: 6/24, ab dem 8. Monat: 7/24... usw. voller Schutz nach 2 Jahren.
Eintrittsalter ab 60 Jahre: ab dem 7. Monat: 6/12, ab dem 8. Monat: 7/12... usw. voller Schutz nach 1 Jahr.
Bei Unfalltod: Sofort volle Leistung; ab Eintrittsalter 75: eingeschränkter Unfallschutz.
Überschuss
Der erwirtschaftete Überschuss wird zusammen mit der Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten ausgezahlt.