Sterbegeldversicherung und versicherte Leistungen
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Sterbegeldversicherung des Münchener Begräbnisvereins
Im Falle des Ablebens erhält die benannte Person die vereinbarte Todesfallsumme zzgl. erwirtschafteter Überschüsse. Bei Unfalltod: Doppelte Versicherungssumme.
Die im Angebot benannten Konditionen können nur bei Mitgliedschaft im Münchener Begräbnisverein (diese ist kostenlos) gewährt werden.


Näheres zur Mitgliedschaft: Münchener Begräbnisverein

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Mögliche Versicherungs-Summen

2.500 €€, 5.000 €€, 7.500 €€, 10.000 €€, 12.500 €

Kann der Vertrag für eine andere Person abgeschlossen werden?

  • Der Antragsteller kann Versicherung auf das Leben einer anderen Person abschließen ohne, dass diese Kenntnis hiervon erlangt. Eine Unterschrift der zu versichernden Person ist nicht notwendig.

  • Alternativ: Der gesetzliche Vertreter kann die Sterbegeldversicherung im Namen des zu Vertretenden abschließen. Hierzu wird eine Kopie der Vermögensvollmacht benötigt.

  • Weitere Informationen: Sterbegeldversicherung ohne das Wissen der zu versichernden Person abschließen.

    Gesundheitsprüfung

    Die Sterbegeldversicherung kann ohne Gesundheitsfragen bzw. -prüfung unabhängig vom Gesundheitszustand beantragt werden.

    Mögliches Eintrittsalter

  • 40 bis 90 Jahre

  • Laufende Beitragszahlung

  • Die monatlichen Beiträge bleiben während der Laufzeit konstant.
  • Eintrittsalter bis 75 Jahre: Beiträge werden bis 85 Jahre geleistet, danach lebenslanger beitragsfreier Versicherungsschutz.
  • Eintrittsalter 76- 90 Jahre: Beitragszahlung lebenslang

  • Bezugsrecht für die Versicherungssumme

    Beliebige Person oder die Erben; es besteht auch die Möglichkeit direkt ein Bestattungsunternehmen der eigenen Wahl als bezugsberechtigt einzusetzen.

    Was passiert bei Ableben kurz nach Vertragsabschluss?
  • In den ersten 6 Versicherungsmonaten gilt eine Wartezeit, in der bei Tod der versicherten Person die eingezahlten Beiträge abzüglich 100 € geleistet werden. Danach gilt für die Sterbegeldversicherung folgende Staffelung in Abhängigkeit vom Eintrittsalter:
  • Eintrittsalter 40 - 49 Jahre:
    ab dem 7. Monat: 6/36 der Versicherungssumme, ab dem 8. Monat: 7/36... usw. voller Versicherungsschutz wird nach 3 Jahren gewährt.
  • Eintrittsalter 50 - 59 Jahre:
    ab dem 7. Monat: 6/24, ab dem 8. Monat: 7/24... usw. voller Schutz nach 2 Jahren.
  • Eintrittsalter ab 60 Jahre:
    ab dem 7. Monat: 6/12, ab dem 8. Monat: 7/12... usw. voller Schutz nach 1 Jahr.
  • Bei Unfalltod: Sofort volle Leistung; ab Eintrittsalter 75: eingeschränkter Unfallschutz.

  • Überschuss

    Der erwirtschaftete Überschuss wird zusammen mit der Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten ausgezahlt.

    Weitere Informationen zur Sterbegeldversicherung: FAQ Sterbegeldversicherung

    Wer ist der Münchener Begräbnisverein? Münchener Begräbnisverein

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    Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch unter (01805) 799 008 (0,14 € / Min. Festnetz, ggf. andere Preise Mobilfunk)

     

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