Kontakt | Impressum
 


 
  Seite drucken   Seite weiterempfehlen

FAQ - Sterbegeldversicherung
Sie haben noch weitere Fragen zum Thema Sterbegeldversicherung?
Sie würden sich gerne mehr Details über die vielseitigen Möglichkeiten informieren? Zum diesem Zweck haben wir Ihnen hier die FAQ
(Frequently Asked Questions=Häufige Fragen) zusammengestellt, die sämtliche Fragen sicherlich beantworten wird. Wenn nicht rufen Sie uns einfach an, wir stehen Ihnen stets für eine persönliche Beratung zur Verfügung.


1. Warum wird eine Sterbegeldversicherung immer nötiger?
2. Mit welchen Kosten muss man für eine Bestattung rechnen?
3. Reicht das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen nicht aus?
4. Welche Sterbegeldsumme sollte man in der Regel versichern?
5. Welche Versicherungssummen kann man im Rahmen der Sterbegeldversicherung wählen?
6. Was leistet die Sterbegeldversicherung?
7. Gibt es eine Gesundheitsprüfung?
8. Bis zu welchem Alter ist ein Abschluss möglich?
9. Wer bekommt im Sterbefall die Versicherungssumme ausgezahlt?
10. Wieviel kostet eine Sterbegeldversicherung?
11. Wie lange müssen Beiträge entrichtet werden?
12. Bleiben die Beiträge konstant?
13. Welches Versicherungsunternehmen steckt hinter dem Angebot?
14. Wie lauten die allgemeinen Versicherungsbedingungen?
15. Wieso ist die Sterbegeldversicherung des Münchener Begräbnisvereins so günstig?
16. Kostet die Mitgliedschaft im Münchener Begräbnisvereins etwas?
17. Wie kann ich eine Sterbegeldversicherung abschließen?
18. Ich konnte keine Antwort auf meine Frage finden. Wo finde ich eine Antwort?



1. Warum wird eine Sterbegeldversicherung immer nötiger?

Für eine angemessene würdige Bestattung - auch in einfacher Form - sind im Durchschnitt 5.000 € nötig. Das seit 1883 bestehende Sterbegeld wurde per 01. Januar 2004 ersatzlos aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen herausgenommen. Auf diese, wenn auch kleine, finanzielle Unterstützung können Ihre Angehörigen nun in Zukunft auch nicht mehr zählen. Die private Vorsorge wird also zunehmend wichtiger.

2. Mit welchen Kosten muss man für eine Bestattung rechnen?

Die Bestattungskosten sind je nach Beisetzungsart (Erd-, Feuer- oder Seebestattung) und Leistungsumfang sehr unterschiedlich. Auch die öffentlichen Gebühren können je nach Stadt, Gemeinde und Bundesland sehr stark variieren. Durchschnittlich werden von den Bundesbürgern ca. 5.000 € für eine Beisetzung ausgegeben. Oftmals entstehen auch noch zusätzliche Aufwendungen für die Regelung der Grabpflege.

3. Reicht das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen nicht aus?

Das seit 1883 bestehende Sterbegeld wurde per 01. Januar 2004 ersatzlos aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen herausgenommen. Insofern ist die private Vorsorge zur Absicherung der Bestattung nun natürlich noch wichtiger.

4. Welche Sterbegeldsumme sollte man in der Regel versichern?

Durchschnittlich werden von den Bundesbürgern ca. 5.000 € für eine Beisetzung ausgegeben. Oftmals entstehen auch noch zusätzliche Aufwendungen für die Regelung der Grabpflege. Eine Versicherungssumme von mindestens 5.000 € ist daher unbedingt zu empfehlen. Wünschen Sie eine aufwendigere Bestattung, sollten Sie eine höhere Versicherungssumme wählen.

5. Welche Versicherungssummen kann man im Rahmen der Sterbegeldversicherung wählen?

Bei dem besonders günstigen Kollektivvertrag des Münchner Begräbnisvereins können Sie zwischen einer Versicherungssumme von 2.500 €€, 5.000 €€, 7.500 €€, 10.000 € oder 12.500 € wählen.

6. Was leistet die Sterbegeldversicherung?

Wenn die versicherte Person verstirbt erhält die in der Versicherungsurkunde genannte Person die vereinbarte Todesfallsumme zuzüglich erwirtschafteter Überschüsse ausgezahlt.

Bei Unfalltod wird die doppelte Versicherungssumme an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt.

Wieviel wird ausgezahlt, wenn der Tod kurz nach dem Vertragsabschluss eintritt?
Antwort: Für das Eintrittsalter 40 bis 49 Jahre erfolgt bei Tod bis zum 6. Monat die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge abzgl 100 €, bei Tod im 7. Monat erfolgt die Zahlung von 6/36 der Versicherungssumme, bei Tod im 8. Monat erfolgt die Zahlung von 7/36 der Versicherungssumme, usw.. Voller Versicherungsschutz besteht nach drei Jahren.

Bei Unfalltod erhalten Sie unabhängig von der bereits absolvierten Vertragszeit die doppelte Versicherungssumme ausgezahlt.

Für das Eintrittsalter 50 bis 59 Jahre erfolgt bei Tod bis zum 6. Monat die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge abzgl 100 €, bei Tod im 7. Monat erfolgt die Zahlung von 6/24 der Versicherungssumme, bei Tod im 8. Monat erfolgt die Zahlung von 7/24 der Versicherungssumme, usw.. Voller Versicherungsschutz besteht bereits nach zwei Jahren.

Bei Unfalltod erhalten Sie unabhängig von der bereits absolvierten Vertragszeit die doppelte Versicherungssumme ausgezahlt.

Für das Eintrittsalter ab 60 Jahren erfolgt bei Tod bis zum 6. Monat die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge abzgl 100 €, bei Tod im 7. Monat erfolgt die Zahlung von 6/12 der Versicherungssumme, bei Tod im 8. Monat erfolgt die Zahlung von 7/12 der Versicherungssumme, usw.. Voller Versicherungsschutz besteht bereits nach einem Jahr!

Bei Unfalltod erhalten Sie unabhängig von der bereits absolvierten Vertragszeit die doppelte Versicherungssumme ausgezahlt.

7. Gibt es eine Gesundheitsprüfung?

Nein, es gibt bei der Antragsstellung keine Gesundheitsprüfung. Eine Sterbegeldversicherung kann daher auch von kranken Personen beantragt werden.

8. Bis zu welchem Alter ist ein Abschluss möglich?

Ein Antrag auf eine Sterbegeldversicherung kann bis zur Vollendung des 90. Lebensjahres gestellt werden.

9. Wer bekommt im Sterbefall die Versicherungssumme ausgezahlt?

Die bezugsberechtigte Person kann vom Versicherungsnehmer frei gewählt werden. Wird keine bezugsberechtigte Person angegeben, erhalten die Erben die entsprechende Versicherungsleistung.

Wenn Sie bereits mit einem Bestattungsunternehmen eine Einigung getroffen haben, können Sie auch das Bestattungsunternehmen als Bezugsberechtigten einsetzen.

10. Wieviel kostet eine Sterbegeldversicherung?

Je nach Eintrittsalter ergeben sich unterschiedliche Beiträge.

Grundsätzlich gilt wie bei jeder Vorsorgeversicherung:
Je früher Sie vorsorgen, umso günstiger sind die Beiträge.


Hier können Sie online den Beitrag für Ihren Versicherungswunsch ermitteln:

Zum Onlineangebotsrechner

11. Wie lange müssen Beiträge entrichtet werden?

Bei einem Eintrittsalter bis zum 75. Lebensjahr erfolgt die Beitragszahlung bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres. Ab dem 85. Lebensjahr besteht lebenslang ein beitragsfreier Versicherungsschutz.

Bei einem Eintrittsalter zwischen 76 und 85 Jahren erfolgt die Beitragszahlung lebenslang.

12. Bleiben die Beiträge konstant?

Die jeweils abgeschlossenen Beiträge bleiben während der Laufzeit unverändert.

13. Welches Versicherungsunternehmen steckt hinter dem Angebot?

Die von uns angebotene Sterbegeldversicherung ist ein Angebot des 1871 gegründeten Münchener Begräbnisvereins. Der über 40.000 Mitglieder umfassende Verein hat einen Kollektivvertrag mit der traditionsreichen Versicherungsgesellschaft LV 1871 geschlossen. Durch das Kollektivabkommen sind die Beiträge deutlich geringer als bei anderen Anbietern.

14. Wie lauten die allgemeinen Versicherungsbedingungen?

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen können Sie hier einsehen:

 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kapitalversicherung

15. Wieso ist die Sterbegeldversicherung des Münchener Begräbnisvereins so günstig?

Die vom Münchener Begräbnisverein angebotene Sterbegeldversicherung ist ein Kollektivvertrag, dem alle Mitglieder des Vereins beitreten können. Dadurch, dass so eine Vielzahl von Einzelverträgen gebündelt werden, gewährt das Versicherungsunternehmen einen Gruppenrabatt. Dieser Rabatt wird in Form eines reduzierten Beitrages an die Versicherungsnehmer weitergegeben.

16. Kostet die Mitgliedschaft im Münchener Begräbnisvereins etwas?

Nein, außer die zu zahlende Versicherungsprämie fallen keine weiteren Kosten an. Der Mitgliedsbeitrag für den Münchener Begräbnisvereins ist bereits in der Versicherungsprämie enthalten.

Über Vereinszweck und Mitgliedsbeiträgen: Münchener Begräbnisverein

17. Wie kann ich eine Sterbegeldversicherung abschließen?

Um eine Sterbegeldversicherung abzuschließen, können Sie unseren Onlineangebotsrechner nutzen. Nachdem Sie Ihr persönliches Angebot berechnet haben, können Sie direkt online die erforderlichen Antragsunterlagen generieren und ausdrucken oder diese per Post anfordern.

Zum Onlineangebotsrechner

18. Ich konnte keine Antwort auf meine Frage finden. Wo finde ich eine Antwort?

Gerne beantworten wir Ihre Rückfragen! Treten Sie dazu mit uns in Kontakt:

Zu den Kontaktmöglichkeiten

Weiterführende Informationen:

Wer ist der Münchener Begräbnis Verein: weitere Informationen

Jetzt persönliches Angebot online berechnen: Onlinerechner

Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch unter (01805) 799 008 (0,14 € / Min. Festnetz, ggf. andere Preise Mobilfunk)

 

  nach oben