6. Was leistet die Sterbegeldversicherung?
Wenn die versicherte Person verstirbt erhält die in der Versicherungsurkunde genannte Person die vereinbarte Todesfallsumme zuzüglich erwirtschafteter Überschüsse ausgezahlt.
Bei Unfalltod wird die doppelte Versicherungssumme an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt.
Wieviel wird ausgezahlt, wenn der Tod kurz nach dem Vertragsabschluss eintritt?
Antwort: Für das Eintrittsalter 40 bis 49 Jahre erfolgt bei Tod bis zum 6. Monat die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge abzgl 100 , bei Tod im 7. Monat erfolgt die Zahlung von 6/36 der Versicherungssumme, bei Tod im 8. Monat erfolgt die Zahlung von 7/36 der Versicherungssumme, usw.. Voller Versicherungsschutz besteht nach drei Jahren.
Bei Unfalltod erhalten Sie unabhängig von der bereits absolvierten Vertragszeit die doppelte Versicherungssumme ausgezahlt.
Für das Eintrittsalter 50 bis 59 Jahre erfolgt bei Tod bis zum 6. Monat die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge abzgl 100 , bei Tod im 7. Monat erfolgt die Zahlung von 6/24 der Versicherungssumme, bei Tod im 8. Monat erfolgt die Zahlung von 7/24 der Versicherungssumme, usw.. Voller Versicherungsschutz besteht bereits nach zwei Jahren.
Bei Unfalltod erhalten Sie unabhängig von der bereits absolvierten Vertragszeit die doppelte Versicherungssumme ausgezahlt.
Für das Eintrittsalter ab 60 Jahren erfolgt bei Tod bis zum 6. Monat die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge abzgl 100 , bei Tod im 7. Monat erfolgt die Zahlung von 6/12 der Versicherungssumme, bei Tod im 8. Monat erfolgt die Zahlung von 7/12 der Versicherungssumme, usw.. Voller Versicherungsschutz besteht bereits nach einem Jahr!
Bei Unfalltod erhalten Sie unabhängig von der bereits absolvierten Vertragszeit die doppelte Versicherungssumme ausgezahlt.