Was ist zu tun wenn der Trauerfall eingetreten ist?
Auch wenn jedem bewusst ist, dass Sterben zum Leben dazu gehört, ist man meist mit der Situation des Todesfalls überfordert. Amtliche Dinge müssen im Trauerfall geregelt und die Bestattung organisiert werden. Generell konnten viele Dinge bereits über den Abschluss einer Sterbegeldversicherung geregelt werden, der Bestatter ist bereits instruiert, die finanziellen Dinge sind geregelt, aber was muss weiterhin getan werden?
Die folgenden Punkte sollen Ihnen einen Überblick geben, welche Formalitäten im Trauerfall geregelt werden müssen.
In Deutschland sind Bestattungen rechtlich geregelt. Lebenspartner, Kinder oder andere Personen mit denen ein Verwandtschaftsverhältnis existiert müssen für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sorgen. Dabei obliegt es den Hinterbliebenen den Umfang und die Ausstattung einer Bestattung zu bestimmen, sofern von der verstorbenen Person keine Regelungen oder Verfügungen an einen Bestatter getroffen wurden.
Was ist im Trauerfall zu tun?
Sie benötigen einen Totenschein. Dieser wird von dem behandelnden Hausarzt oder einem hinzugezogenen Notarzt ausgestellt und dient als offizielle Bescheinigung für den Todesfall. Sollte der Sterbefall in einer Pflegeeinrichtung oder einem Krankenhaus eingetreten sein, wird die Verwaltung dieser Einrichtung dafür sorgen, dass die Feststellung des Todes durch einen Mediziner vorgenommen wird.
Nach Vorlage des Totenscheins bei dem örtlichen Standesamt erhalten Sie eine Sterbeurkunde, die für die weitere Nachlassverwaltung und Organisation der Bestattung notwendig ist. Die Sterbeurkunde ist bei der Regelung des Nachlass in Form von Kündigung der bestehenden Wohnverhältnisse, Versicherungs-Beitragszahlungen, Telefon und sonstigen dauerhaften Verpflichtungen als Dokument anzufügen.
Keinen Zugriff haben Sie zunächst auf die Konten der verstorbenen Person. Hierzu muss nach Vorlage des Totenscheins ein Erbschein bei dem zuständigen Nachlassgericht beantragt werden. Erst dieser ermöglicht den Zugriff auf Konten, Versicherungsleistungen und alle anderen Bestandteile des Nachlass. Die Erbfolge ist abhängig vom Testament der verstorbenen Person, sollte es keine Verfügung geben, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Welche Möglichkeiten der Bestattung gibt es?
Meist wird eine Erdbestattung gewählt, häufig wird auch eine Beisetzung nach Feuerbestattung gewünscht. Für beide Bestattungen wird ein Sarg benötigt und eine Grabstelle auf einem Friedhof benötigt, welcher nach Absprache mit der Friedhofsverwaltung erworben werden muss. Die Regelungen hierzu sind von den lokalen Behörden abhängig, meist jedoch muss eine Grabstelle auf Zeit (15 - 30 Jahre) erworben werden. Eine Verlängerung ist möglich, diese muss zum Ablauf mit der Friedhofsverwaltung neu vereinbart werden. Eine Bestattung auf einem privaten Grundstück oder das Verstreuen der Asche an einem beliebigen Platz ist nicht erlaubt. Die Möglichkeit einer Seebestattung an extra dafür ausgewiesenen Punkten ist an speziell dafür ausgegebenen Plätzen möglich, muss jedoch vorher beantragt werden. Bei der Organisation ist der von Ihnen beauftragte oder vom Verstorbenen verfügte Bestatter behilflich.
Diese Hinweise ersetzen keinesfalls eine rechtliche Beratung, bitte setzen Sie sich zu erbrechtlichen Fragen mit einem Rechtsanwalt oder Notar in Verbindung. Nur dadurch kann Rechtsicherheit im Trauerfall gewährleistet werden.
Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch unter (01805) 799 008 (0,14 € / Min. Festnetz, ggf. andere Preise Mobilfunk)