Die gesetzliche Unfallversicherung reguliert alle Bereiche, die das Arbeitsleben und die Wege zu oder von der Arbeit betreffen. Was aber, wenn man aus dem aktiven Arbeitsleben ausgeschieden ist, oder aber nicht (mehr) im aktiven Arbeitsleben steht, weil man sich um die Betreuung von Familienangehörigen kümmert?
Diese Personen, ebenso wie Selbständige tragen das Risiko eines Unfalls in vollem Umfang selbst, nicht Berufstätige können in der Regel auch keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, ebenso wie viele ältere Arbeitnehmer, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen den Anforderungen einer gesundheitlichen Prüfung nicht mehr ausreichend Rechnung tragen können.
Private Unfallversicherungen sind flexibel und können daher individuell auch gegen besondere Risiken absichern. Risikoabsicherung, die im Falle einer Invalidität die finanzielle Existenz sichert, indem sie für finanziellen Ausgleich mittels einer Rentenzahlung oder Einmalzahlung sorgt. Der Grad der körperlichen Beeinträchtigung, der Invalidität, ist dabei von der
"Gliedertaxe" abhängig.
Im Leistungskatalog von Unfallversicherungen sind zumeist die folgenden Punkte abgesichert:

Behindertengerechter Umbau von Haus oder Wohnung

Übernahme von Kosten für Pflegepersonal oder Haushaltshilfen

Umschulung im Falle von nötigen Berufswechseln, Finanzierung einer notwendigen Spezialausbildung von Kindern

Auffangen von Einkommenseinbussen

Ausgleich von sonstigen Benachteiligungen